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Auftragsverarbeitungsvertrag

Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO  ·  Stand: August 2026  ·  Version 1.0

Worum es hier geht: Rapido erfasst Arbeitszeiten für deinen Betrieb. Über diese Daten entscheidest du als Arbeitgeber – du bist datenschutzrechtlich der Verantwortliche. Rapido verarbeitet sie nur in deinem Auftrag. Für genau diese Konstellation verlangt Art. 28 Abs. 3 DSGVO einen Vertrag, und das ist dieser. Er gilt zusätzlich zu den Nutzungsbedingungen.
Verantwortlicher (Auftraggeber)
Der Betrieb, der Rapido nutzt – vertreten durch die Person, die den Betrieb registriert hat. Die bei der Registrierung angegebenen Daten (Betriebsname, Name und Mobilnummer des Inhabers) identifizieren den Auftraggeber und sind Bestandteil dieses Vertrags.
Auftragsverarbeiter (Anbieter)
Erik Bremer · Rapido
Christophorusstraße 41, 51469 Bergisch Gladbach, Deutschland
[email protected]
Zustandekommen
Dieser Vertrag kommt mit der Zustimmung im Registrierungsdialog zustande. Rapido speichert Zeitpunkt und Fassung der Zustimmung als Nachweis für beide Seiten.

§ 1 Gegenstand und Dauer

Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen, um die in den Nutzungsbedingungen beschriebene Leistung zu erbringen: digitale Arbeitszeiterfassung über WhatsApp einschließlich Auswertung, Abwesenheitsverwaltung, Baustellenzuordnung und Export für die Lohnvorbereitung.

Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich innerhalb der Union oder unter den in § 7 genannten Bedingungen. Der Vertrag läuft, solange der Verantwortliche Rapido nutzt, und endet mit dem Nutzungsverhältnis. § 9 (Löschung und Rückgabe) gilt darüber hinaus.

§ 2 Art der Daten und Kreis der Betroffenen

Betroffene Personen: Mitarbeiter des Verantwortlichen sowie der Inhaber selbst.

Datenarten:

Besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO sind nicht Gegenstand dieses Vertrags. Der Verantwortliche stellt sicher, dass solche Daten nicht über Rapido übermittelt werden; insbesondere sind bei Krankmeldungen keine Diagnosen anzugeben – Rapido erfasst ausschließlich, dass eine Abwesenheit vorliegt.

§ 3 Weisungsrecht des Verantwortlichen

Der Anbieter verarbeitet die Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen. Die Nutzungsbedingungen, die Einstellungen im Betriebs-Dashboard und dieser Vertrag gelten als solche Weisungen. Weitergehende Weisungen sind in Textform an [email protected] zu richten; der Anbieter bestätigt den Eingang.

Hält der Anbieter eine Weisung für rechtswidrig, teilt er dies unverzüglich mit und darf die Ausführung bis zur Klärung aussetzen. Ist der Anbieter der Auffassung, eine Weisung verstoße gegen Datenschutzrecht, kann er die Ausführung verweigern (Art. 28 Abs. 3 Satz 3 DSGVO).

§ 4 Vertraulichkeit

Der Anbieter verarbeitet die Daten nur durch Personen, die zur Vertraulichkeit verpflichtet und über die einschlägigen Datenschutzvorschriften unterrichtet sind. Der Anbieter wird derzeit als Einzelunternehmen ohne weitere Beschäftigte betrieben; werden Beschäftigte oder Beauftragte eingesetzt, erfolgt die Verpflichtung vor Aufnahme der Tätigkeit.

§ 5 Technische und organisatorische Maßnahmen

Der Anbieter trifft die in Anlage 1 beschriebenen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO und hält sie während der Vertragsdauer aufrecht. Änderungen sind zulässig, solange das Schutzniveau nicht unterschritten wird. Wesentliche Änderungen teilt der Anbieter mit.

§ 6 Unterauftragsverarbeiter

Der Verantwortliche erteilt dem Anbieter eine allgemeine Genehmigung zum Einsatz von Unterauftragsverarbeitern (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 DSGVO). Die zum Zeitpunkt der Zustimmung eingesetzten Stellen sind in Anlage 2 benannt. Der Anbieter schließt mit jedem von ihnen Verträge, die den Anforderungen des Art. 28 DSGVO entsprechen, und wählt sie nach ihrer Eignung und Zuverlässigkeit aus.

Einen Wechsel oder die Hinzunahme weiterer Unterauftragsverarbeiter teilt der Anbieter mindestens vier Wochen vorher in Textform mit. Der Verantwortliche kann innerhalb dieser Frist aus einem wichtigen datenschutzrechtlichen Grund widersprechen. Wird widersprochen und lässt sich keine Einigung erzielen, kann der Verantwortliche das Nutzungsverhältnis mit Wirkung zum geplanten Wechsel beenden.

Die Aktualisierung der Anlage 2 im Rahmen dieses Verfahrens ändert die Bestimmungen dieses Vertrags nicht und macht keine erneute Zustimmung erforderlich. Der Anbieter hält die jeweils gültige Fassung unter rapido-handwerk.net/avv abrufbar und dokumentiert die Änderungen in der Historie am Ende der Anlage. Damit bleibt für den Verantwortlichen jederzeit nachvollziehbar, wer seine Daten verarbeitet – nur so ist das Widerspruchsrecht nach Art. 28 Abs. 2 Satz 2 DSGVO überhaupt ausübbar, und nur so kann der Verantwortliche eine Anfrage nach Art. 15 Abs. 1 lit. c DSGVO beantworten.

§ 7 Übermittlung in Drittländer

Eine Übermittlung in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums findet ausschließlich gegenüber den in Anlage 2 genannten Stellen statt und nur auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses (Art. 45 DSGVO) oder von Standardvertragsklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO) samt der jeweils erforderlichen zusätzlichen Maßnahmen.

§ 8 Unterstützung des Verantwortlichen

Der Anbieter unterstützt den Verantwortlichen in angemessenem Umfang bei:

§ 9 Löschung und Rückgabe

Nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses löscht der Anbieter die Daten oder gibt sie zurück, sobald sie für die Zwecke der Verarbeitung nicht mehr benötigt werden – es sei denn, das Recht der Union oder eines Mitgliedstaats verpflichtet zur Aufbewahrung.

Für Arbeitszeit- und Lohnunterlagen bestehen solche Pflichten: sie werden nach § 147 AO und § 257 HGB für sechs Jahre aufbewahrt, gerechnet ab Ende des Geschäftsjahres der letzten Buchung, und danach automatisiert und unwiderruflich gelöscht. Bis dahin sind sie für die weitere Nutzung gesperrt.

Der Verantwortliche kann die Daten jederzeit selbst als CSV aus dem Dashboard exportieren; darüber hinaus stellt der Anbieter auf Anfrage eine Kopie bereit.

§ 10 Nachweise und Kontrollrechte

Der Anbieter weist die Einhaltung der Pflichten aus diesem Vertrag auf Anfrage nach, insbesondere durch Auskunft über die Maßnahmen nach Anlage 1. Der Verantwortliche kann nach angemessener Vorankündigung Überprüfungen durchführen oder durch einen zur Vertraulichkeit verpflichteten Dritten durchführen lassen. Der Anbieter wirkt daran mit. Überprüfungen erfolgen so, dass der Betrieb anderer Kunden nicht beeinträchtigt wird.

§ 11 Haftung

Es gilt Art. 82 DSGVO. Im Verhältnis der Parteien untereinander gelten ergänzend die Haftungsregelungen der Nutzungsbedingungen.

§ 12 Schlussbestimmungen

Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und den Nutzungsbedingungen gehen die Regelungen dieses Vertrags vor, soweit die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag betroffen ist. Es gilt deutsches Recht. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der übrige Vertrag wirksam.

Anlage 1 – Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

Vertraulichkeit

Integrität

Verfügbarkeit und Belastbarkeit

Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung

Anlage 2 – Unterauftragsverarbeiter

UnternehmenLeistungSitz / Ort der VerarbeitungGrundlage bei Drittlandbezug
Meta Platforms Ireland Ltd. / Meta Platforms Inc. Nachrichtenversand und -empfang über die WhatsApp Business Platform Irland (EU) / USA EU-US Data Privacy Framework (Art. 45 DSGVO), ergänzend Standardvertragsklauseln
Anthropic PBC KI-gestützte Auswertung von Nachrichten, Fotos und Anfragen USA Standardvertragsklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO); keine Nutzung der Daten zum Modelltraining
Railway Corp. Betrieb der Anwendungsserver USA, Verarbeitung in europäischer Region Standardvertragsklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO)
Neon Inc. Betrieb der Datenbank USA, Verarbeitung in europäischer Region Standardvertragsklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO)

Änderungen dieser Liste werden nach § 6 vier Wochen vorher mitgeteilt und hier dokumentiert. Die jeweils gültige Fassung ist unter rapido-handwerk.net/avv abrufbar. Eine erneute Zustimmung zum Vertrag ist dafür nicht erforderlich.

Historie der Anlage 2

DatumÄnderung
05.08.2026Erstfassung