Verantwortlicher und Rollen
Rapido als Verantwortlicher
Für das Vertragsverhältnis mit dem Betrieb ist Rapido Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Das betrifft die Registrierung des Betriebs, die Kontaktdaten des Inhabers, die Abwicklung des Vertrags und den technischen Betrieb des Dienstes.
Rapido als Auftragsverarbeiter
Für die Arbeitszeitdaten der Mitarbeiter ist der jeweilige Betrieb (Arbeitgeber) Verantwortlicher – er entscheidet, dass Arbeitszeiten erfasst werden, zu welchem Zweck und wie lange. Rapido verarbeitet diese Daten ausschließlich in seinem Auftrag und nach seinen Weisungen und ist insoweit Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO. Grundlage dafür ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag zwischen dem Betrieb und Rapido.
Was das für Mitarbeiter bedeutet: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch zu deinen Arbeitszeitdaten richtest du an deinen Arbeitgeber – er ist dafür verantwortlich. Rapido unterstützt ihn dabei und leitet Anfragen, die uns direkt erreichen, unverzüglich an ihn weiter. Auch die Information nach Art. 13 DSGVO über die Zeiterfassung im Betrieb schuldet dir dein Arbeitgeber.
Bei Fragen zur Verarbeitung durch Rapido selbst wende dich jederzeit an die oben genannte Adresse.
Welche Daten wir verarbeiten
Betriebsinhaber (bei Registrierung)
- Mobilfunknummer (WhatsApp-Identität, E.164-Format)
- Betriebsname und Branche
- Zeitpunkt und Nachweis der DSGVO-Einwilligung
Mitarbeiter (nach Einladung durch den Inhaber)
- Name und Mobilfunknummer
- Beschäftigungsart (Vollzeit / Teilzeit / Minijob)
- Stundenlohn / Verdienstgrenze (optional, für Lohnabrechnung)
- Zeitstempel aller Zeitbuchungen (Start, Ende, Pausen)
- Abwesenheiten (Urlaub, Krankheit, Zeitausgleich, Sonderurlaub)
- WhatsApp-Nachrichteninhalte (für die Dauer der Verarbeitung, danach anonymisiert)
- Zeitpunkt und Nachweis der DSGVO-Einwilligung
Technische Daten
- Server- und Fehlerprotokolle beim Hosting-Anbieter (IP-Adresse, Zeitstempel, HTTP-Statuscodes). Rapido selbst führt kein eigenes Zugriffsprotokoll; die Speicherdauer richtet sich nach der Aufbewahrung des Anbieters.
- Meta-Nachrichten-IDs (zur Deduplizierung, kein Rückschluss auf Inhalt)
Zwecke & Rechtsgrundlagen
Zeiterfassung der Mitarbeiter
Die Erfassung der Arbeitszeiten ist keine freiwillige Zusatzleistung: Arbeitgeber sind
verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit aufzuzeichnen
(§ 16 Abs. 2 ArbZG; Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 13.09.2022 – 1 ABR 22/21).
Dazu kommen die steuer- und handelsrechtlichen Aufzeichnungspflichten.
Der Betrieb erfüllt diese Pflichten mit Rapido; Rapido handelt dabei in seinem Auftrag.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit
§ 26 Abs. 1 BDSG (Verarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses) sowie
lit. b für das Vertragsverhältnis zwischen Betrieb und Rapido.
Nutzung der privaten Mobilnummer über WhatsApp
Etwas anderes gilt für den Weg: dass die Erfassung über WhatsApp auf dem privaten Handy und der privaten Mobilnummer läuft, kann niemandem vorgeschrieben werden. Dafür wird eine Einwilligung eingeholt, bevor ein Mitarbeiter Rapido nutzt. Sie ist jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufbar – im Chat mit Stopp.
Nach einem Widerruf endet die Nutzung von WhatsApp und der privaten Nummer. Die
gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers zur Arbeitszeiterfassung besteht weiter; er muss
dann einen anderen Weg anbieten (z. B. Papier oder ein Betriebsgerät). Der
Widerruf darf keine Nachteile haben.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung),
§ 26 Abs. 2 BDSG.
Betriebsinhaber-Registrierung
Die Registrierung eines Betriebs per WhatsApp setzt eine aktive Einwilligung zur Datenverarbeitung voraus,
die als erster Schritt des Onboarding-Dialogs eingeholt und mit Zeitstempel gespeichert wird.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung), anschließend lit. b (Vertragserfüllung).
Aufbewahrung von Lohnunterlagen
Zeiterfassungsdaten und Lohndaten werden nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses gemäß
§ 147 AO (6 Jahre) und § 257 HGB (6 Jahre) aufbewahrt.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.
Drittanbieter & Empfänger
Zur Erbringung des Dienstes setzen wir spezialisierte Auftragsverarbeiter ein, mit denen Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) nach Art. 28 DSGVO geschlossen wurden oder werden. Personenbezogene Daten werden nur in dem Umfang weitergegeben, der für die jeweilige Funktion technisch notwendig ist.
Nachrichtenversand (WhatsApp Business API)
Die Kommunikation mit Inhabern und Mitarbeitern erfolgt über die WhatsApp Business Platform
(Cloud API). Anbieter: Meta Platforms Ireland Ltd., Irland (EU) / Meta Platforms Inc., USA.
Hinweis zur Verschlüsselung: Im Gegensatz zu privatem WhatsApp werden Nachrichten
über die Business API über Meta-Server geleitet und sind daher nicht Ende-zu-Ende-verschlüsselt.
Nachrichten werden ausschließlich zur Erbringung des Dienstes verarbeitet und nicht für
Werbezwecke genutzt.
Für die Übermittlung in die USA gilt Meta Platforms Inc. als nach dem
EU-US Data Privacy Framework (DPF) zertifizierter Anbieter (Art. 45 DSGVO).
Zusätzlich wurden Standardvertragsklauseln (SCCs, Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO) vereinbart.
Ein AVV gemäß Art. 28 DSGVO wurde mit Meta abgeschlossen.
Datenschutz: whatsapp.com/legal/privacy-policy
KI-gestützte Nachrichtenverarbeitung
Rapido setzt einen KI-Dienst eines US-amerikanischen Anbieters ein. Übermittelt werden:
- Nachrichtentexte, wenn eine Buchungsabsicht nicht durch die regelbasierte Erkennung aufgelöst werden kann (z. B. freier Text statt „8-17 bei Müller").
- Fotos, die Inhaber an Rapido senden – etwa von Baustellen oder von Stundenzetteln. Stundenzettel können Namen und Arbeitszeiten von Mitarbeitern enthalten.
- Betriebsangaben für den Assistenten des Inhabers: Gewerk sowie eine Übersicht der Mitarbeiter mit Name und Beschäftigungsart (Vollzeit, Teilzeit, Minijob). Ohne diese Angaben könnte der Assistent Fragen zur Einsatzplanung nicht sinnvoll beantworten.
- Gesprächsverlauf der Unterhaltung mit dem Assistenten. Ältere Teile werden zu einer Zusammenfassung verdichtet, damit der Verlauf nicht unbegrenzt wächst. Verlauf und Zusammenfassung werden bei Rapido gespeichert, um Rückfragen im Zusammenhang beantworten zu können.
Websuche: Für Fragen, die aktuelle Angaben brauchen (etwa Materialpreise oder geänderte Vorschriften), kann der Assistent eine Websuche auslösen. Dabei wird die Suchanfrage an einen Suchdienst übermittelt. Personenbezogene Daten werden dafür nicht absichtlich verwendet; formuliert ein Nutzer sie in seiner Frage, können sie Teil der Suchanfrage werden.
Nachrichteninhalte werden vom KI-Anbieter nicht zum Training von KI-Modellen
genutzt und nur befristet zur Missbrauchserkennung vorgehalten. Ein Nutzerprofil zu
Werbezwecken wird nicht erstellt.
Die Übermittlung in die USA erfolgt auf Basis von Standardvertragsklauseln (SCCs)
gem. Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO.
Rechtsgrundlage: Für die Erkennung von Buchungen aus Nachrichtentexten
Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. c DSGVO (Vertragserfüllung, gesetzliche
Aufzeichnungspflicht). Für den darüber hinausgehenden Assistenten des Inhabers
(Fachfragen, Kalkulationen, Fotoauswertung, Websuche) Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
(berechtigtes Interesse an einer Arbeitshilfe für den Betrieb); dieser Teil ist eine
Zusatzfunktion und kann auf Wunsch des Betriebs abgeschaltet werden.
Die konkrete Liste der eingesetzten Subprozessoren ist auf Anfrage erhältlich.
Serverhosting & Datenbankbetrieb
Betrieb der Anwendungsserver und der Datenbank erfolgt bei Cloud-Infrastrukturanbietern. Bei Anbietern mit Sitz außerhalb der EU erfolgt die Datenübermittlung auf Basis von SCCs. Alle Kundendaten werden in europäischen Rechenzentren gespeichert, soweit technisch verfügbar. Die konkrete Liste der eingesetzten Subprozessoren ist auf Anfrage erhältlich.
Zahlungsabwicklung (Stripe)
Für die Abrechnung des Abonnements setzen wir Stripe ein. Anbieter für Kundinnen und Kunden im EWR ist die Stripe Payments Europe, Limited, 1 Grand Canal Street Lower, Dublin, Irland; technisch beteiligt ist die Stripe, Inc., USA.
Bei dieser Verarbeitung sind wir der Verantwortliche – anders als bei den Arbeitszeitdaten, für die das Kundenunternehmen verantwortlich ist. Betroffen ist ausschließlich der Betriebsinhaber, nicht seine Mitarbeiter: Mitarbeiterdaten werden an Stripe nicht übermittelt.
Verarbeitet werden Name und E-Mail-Adresse, Rechnungsanschrift, Zahlungsmittel sowie Angaben zu Abonnement und Rechnungen. Zahlungsdaten wie Kartennummern gibt der Inhaber unmittelbar bei Stripe ein; wir sehen und speichern sie nicht. Bei uns gespeichert werden lediglich die Kunden- und Abonnement-Kennung von Stripe sowie der Abo-Status.
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Erfüllung des Nutzungsvertrags) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO für die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten. Für die Übermittlung in die USA ist die Stripe, Inc. nach dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert (Art. 45 DSGVO); ergänzend gelten Standardvertragsklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO).
Datenschutzerklärung von Stripe: stripe.com/de/privacy
Eine Weitergabe an sonstige Dritte oder zu Werbezwecken findet nicht statt.
Speicherdauer & Löschung
Aktive Mitarbeiter
Daten werden für die Dauer des aktiven Beschäftigungsverhältnisses gespeichert.
Nach Kündigung / Löschung
Bei Löschung eines Mitarbeiters wird der Datensatz sofort für die weitere Nutzung gesperrt (Soft-Delete). Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 6 Jahren beginnt mit Ende des Geschäftsjahres der letzten Buchung (§ 147 AO). Nach Ablauf dieser Frist erfolgt die vollständige, unwiderrufliche Löschung automatisch durch den GDPR-Cleanup-Job.
WhatsApp-Nachrichteninhalte
Nachrichteninhalte (Freitext) werden nach 90 Tagen automatisch anonymisiert. Der Buchungsdatensatz (Zeitstempel, Intent) bleibt für die Aufbewahrungspflicht erhalten.
Onboarding-Daten ohne Abschluss
Wenn ein Registrierungsvorgang nicht abgeschlossen wird, werden temporäre Sitzungsdaten nach 30 Tagen automatisch gelöscht.
Server-Logs
Technische Protokolle entstehen ausschließlich beim Hosting-Anbieter und werden nach dessen Aufbewahrungsfrist gelöscht. Ein eigenes Zugriffsprotokoll mit IP-Adressen führen wir nicht.
Deine Rechte
Du hast folgende Rechte bezüglich deiner personenbezogenen Daten. Wichtig: Geht es um deine Arbeitszeitdaten, richtest du sie an deinen Arbeitgeber – er ist dafür der Verantwortliche (siehe § 1). Geht es um Daten, die Rapido als Verantwortlicher verarbeitet (Registrierung, Vertrag, Betrieb des Dienstes), wende dich an uns. Wenn du unsicher bist: schreib uns, wir sagen dir, wer zuständig ist, und leiten weiter.
Zur Ausübung deiner Rechte wende dich per WhatsApp-Nachricht an den Rapido-Assistenten oder per E-Mail an [email protected].
Widerruf der Einwilligung
Du kannst deine Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Der Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung.
So widerrufst du:
- Per WhatsApp: Schreib dem Rapido-Assistenten „Datenschutz löschen"
- Per E-Mail: [email protected]
Nach dem Widerruf kannst du den Dienst nicht mehr nutzen. Deine Daten werden sofort für die weitere Verarbeitung gesperrt und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten endgültig gelöscht.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Du hast das Recht, dich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren. Die zuständige Behörde richtet sich nach deinem Wohnsitz oder dem Sitz des Unternehmens.
Zuständige Behörde für Nordrhein-Westfalen (Sitz des Anbieters):
Eine Liste aller deutschen Aufsichtsbehörden findest du unter: bfdi.bund.de
Änderungen dieser Erklärung
Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung bei wesentlichen Änderungen der Datenverarbeitung oder bei Gesetzesänderungen anzupassen. Die jeweils aktuelle Version ist stets unter rapido-handwerk.net/datenschutz abrufbar.
Bei wesentlichen Änderungen, die deine Rechte betreffen, wirst du aktiv per WhatsApp informiert und gebeten, deine Einwilligung zu erneuern.